Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Mitgliederversammlungen einberufen.

2. Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über alle Vereinsangelegenheiten mit einfacher Mehrheit, wenn nichts anderes bestimmt ist.

3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung eingeladen.

4. Zur Jahreshauptversammlung muß wie zur Mitgliederversammlung
eingeladen werden, jedoch mit einer Frist von vier Wochen vor dem Termin ihrer Durchführung.

5. Über jede Mitgliederversammlung muß ein Protokoll geführt werden. Protokolle bedürfen zur Anerkennung und Genehmigung der Unterschrift des / der Protokollanten

Aktuell

Die Mitgliederversammlung von Aktion Courage e.V. beschloss am 09.12.2010 den Vereinssitz von Bonn nach Berlin zu verlegen.

Auf dieser Sitzung wurde auch die deutschtürkische Pädagogin Sanem Kleff einstimmig zur Vorsitzenden gewählt. Kleff ist auch Leiterin des Projekts "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage".

Mehr Informationen über die Vorstandsmitglieder des Aktion Courage e.V.

Mehr Informationen über das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"