Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Mitgliederversammlungen einberufen.
2. Die Mitgliederversammlung berät und beschließt über alle Vereinsangelegenheiten mit einfacher Mehrheit, wenn nichts anderes bestimmt ist.
3. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich und unter Angabe der Tagesordnung eingeladen.
4. Zur Jahreshauptversammlung muß wie zur Mitgliederversammlung
eingeladen werden, jedoch mit einer Frist von vier Wochen vor dem Termin ihrer Durchführung.
5. Über jede Mitgliederversammlung muß ein Protokoll geführt werden. Protokolle bedürfen zur Anerkennung und Genehmigung der Unterschrift des / der Protokollanten